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geschrieben von Grat  am 13.07.2004 um 16:58:08
Am besten ausdrucken und an die Windschutzscheibe kleben!

"Ende 2003 waren 100 moderne Radarstationen in Betrieb (70 fest installierte, 30 mobile).
2004 und 2005 wird die Gesamtzahl auf 1000 steigen (und auf diesem Niveau mindestens bleiben).

Die meist an besonders unfallträchtigen Stellen (Autobahnen und Landstraßen) installierten festen Stationen sind Tag und Nacht; bei jedem Wetter in Betrieb. Jeder dieser Apparate wird durch ein Hinweisschild angekündigt
( "ATTENTION, CONTRÔLE RADAR EN COURS ". /Achtung, Radarkontrolle in Betrieb).

Für die mobilen Kontrollen gibt es allerdings keine Vorwarnungen!
Die Strafen sollen abschreckend wirken, daher ihre Höhe: Mindeststrafe 135 Euro für Geschwindigkeitsüberschreitungen bis 20 km/h. Wegen der Qualität der Messverfahren werden nur geringe Toleranzen zugestanden.
Denken Sie daran: Es gibt keinen Rabatt für Ausländer! "

Quelle: http://www.ife-euronat.de/
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und:

"Da die französische Unfallstatistik immer noch schlechter ist als die der meisten Nachbarländer, werden die Kontrollen in der nächsten Zukunft deutlich intensiviert. Neben den beweglichen Radarkontrollen werden zunehmend mehr stationäre Überwachungsstationen installiert, die einen erheblich größeren Erfassungsbereich als vergleichbare deutsche Einrichtungen haben. Wie Sud-Ouest berichtet, können diese Geräte in beiden Richtungen den Straßenbereich bis zu 300 m überwachen und dabei festgestellte Geschwindigkeitsübertretungen registrieren.

Denken Sie an die französischen Vorschriften:

auf Autobahnen max. 130 km/h
auf Landstrassen max. 90 km/h
in Ortschaften max. 50 km/h."
-------------------------------------------------------------------
ADAC-Warnung vor drastisch verschärften Strafen bei Verkehrsunfällen in Frankreich

Autofahrer, die in Frankreich bei einem fahrlässig verursachten Verkehrsunfall Personen verletzten oder töten, werden nach der neuesten Gesetzesänderung mit bis zu zehn Jahren Haft und 150000 Euro Geldstrafe belegt. Diese Regelung gilt ohne Einschränkungen auch für Ausländer.

Wer z. B. bei einem Unfall als Verursacher eine Person verletzt, die bis zu drei Monaten arbeitsunfähig ist, muss bereits mit bis zu drei Jahren Haft und 30000 Euro Geldstrafe rechnen. Für eine fahrlässig Tötung im Straßenverkehr können bis zu fünf Jahren Freiheitsentzug, 75000 Geldstrafe und fünf Jahre Führerscheinentzug verhängt werden
.
Noch härter bestraft werden Unfälle unter Alkhol- oder Drogeneinfluss. Kommt dann Unfallflucht hinzu, können die oben genannten Höchststrafen ausgesprochen werden.

Hintergrund dieser Strafverschärfungen sind laut ADAC die zuletzt 7600 Verkehrsopfer auf Frankreichs Strassen, mit denen Frankreich im internationalen Vergleich wesentlich schlechter dasteht als z.B. Deutschland.
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12.05.2012 15:33: Die Betreiber, Administratoren, Moderatoren und Werbepartner so wie Sponsoren dieses Forums distanzieren sich ausdrücklich vom Inhalt dieses Beitrags und machen sich diesen zu keinem Zeitpunkt in irgendeiner Weise zu eigen.
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