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geschrieben von bayern-paar  am 07.11.2001 um 17:42:07 - als Antwort auf: Re: Strafbarkeit (Exhibitionistische Handlung) von wildem Nacktbaden (Baggersee). von Wissender
Als Antwort auf: Re: Strafbarkeit (Exhibitionistische Handlung) von wildem Nacktbaden (Baggersee). von Wissender am 07. November 2001 10:28:54:

Besten Dank für deine umfassende Aufklärung.

Wir wohnen tatsächlich in Bayerns schwärzester Gegend (Vorderer Bayerischer Wald).
Eine Ordnungswidrigkeit ist uns das Nackbaden in freier Natur allemals wert.
Außerdem sind wir inzwischen blitzschnell im An- und Ausziehen.
Wir freuen uns schon auf den nächsten Sommer.
Deine Information ist sicher auch für andere noch Unentschlossene hilfreich.

Gut, dass dieser Sachverhalt in einem Fkk-Forum mal klar dargestellt wird.

Nochmals vielen Dank
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12.05.2012 15:33: Die Betreiber, Administratoren, Moderatoren und Werbepartner so wie Sponsoren dieses Forums distanzieren sich ausdrücklich vom Inhalt dieses Beitrags und machen sich diesen zu keinem Zeitpunkt in irgendeiner Weise zu eigen.
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